Sie können beim Tanz-Turnier-Club Erlangen e.V. vier Wochen lang unverbindlich am angebotenen Training teilnehmen, ohne dass Sie Mitglied werden müssen.
Stand: 22.03.2024*
Mitgliedsbeitragssätze nur in halber Höhe zu entrichten.
Darüber hinaus bietet der TTC Erlangen folgende Sparten-Mitgliedschaften an, bei denen sich die Teilnahmemöglichkeit auf eine der genannten Gruppe beschränkt.
Stand: 22.03.2024*
(=Turnier-Start für den TTC Erlangen,
aber ohne Nutzung des TTC-Trainingsangebotes)
(hiervon ausgenommen sind Gruppenstunden von Profitrainern, die vom TTC angeboten werden)
Was wird Ihnen für diesen Mitgliedsbeitrag geboten?
- Tanz-Trainings von ausgebildeten Trainern in Standard und Latein für alle Alters- und Leistungsklassen, angefangen bei Hobby- und Breitensportgruppen
- Außerhalb der Trainingszeiten kann immer frei trainiert werden.
- Zwei Säle mit über 300 m² Parkettboden
- In jedem der beiden Säle steht eine Musikanlage zur Verfügung.
- ein Aufenthaltsraum mit der Möglichkeit, Speisen und Getränke aus dem Sportlandrestaurant zu bestellen
- diverse Veranstaltungen im Jahr
Besuchen Sie uns und machen Sie sich selbst ein Bild von unserem Verein.
Hier finden Sie unsere Gebührenordnung mit Beitrittsformular und Datenschutzerklärung im pdf-Format zum Download.
Ebenso finden Sie hier die Satzung des Vereins und die zugehörige Jugendordnung.
Mitgliedsbeitrag über Leistungen für Bildung und Teilhabe
Wer Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe hat, kann die Mitgliedschaft im TTC Erlangen auch darüber abrechnen.
Genauere Infos zu Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es bei der Stadt Erlangen.
Bei Fragen zur Vorgehensweise für die Abrechnung über die Leistungen für Bildung und Teilhabe stehen unsere Kassenwarte gerne zur Verfügung.
*entsprechend der Gebührenordnung vom 1.1.2010 gemäß § 10 der Satzung, letzte Änderung in der Mitgliederversammlung vom 13.01.2023.
Die Altersgrenze beträgt 30 Jahre. Studenten, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben, wird die Ermäßigung dann gewährt, wenn sie zusätzlich den Nachweis über eine Studienförderung nach BAföG vorlegen können.